Portrait

Wissenswertes

Die im Herzen des Kanton Wallis gelegene Gemeinde Unterbäch zählt 441 Einwohner. Das Dorf liegt auf einem Hochplateau in den sogenannten Schattenbergen, die trotz des Namens eine der sonnigsten und schönsten Gegenden der Schweiz ist. Die kleine, aber feine Tourismusdestination, bietet ein breites Freizeit- und Infrastrukturangebot für Einwohner und Gäste. Im Sommer wie im Winter lädt die Augstbordregion, abseits des grossen Rummels, zum Entdecken, Geniessen und Erholen ein. Unterbäch verfügt mit der Luftseilbahn Raron-Unterbäch einen direkten ÖV-Anschluss und befindet sich in naher Entfernung zu den Ballungszentren Visp, Brig und Sitten.

Das typische Bergdorf ist über die Kantonsgrenzen hinaus als «Rütli der Schweizer Frau» bekannt. 1957 konnten hier Frauen zum ersten Mal in der Schweiz an einer Volksabstimmung teilnehmen. Aufgeschlossen und fortschrittlich ist Unterbäch bis heute geblieben. So setzte die Gemeinde schon vor Jahren auf nachhaltige Energieproduktion aus Wasserkraft und kann so den gesamten Stromverbrauch des Dorfes aus eigener Energieproduktion decken. Eine aktive Dorfgemeinschaft, gelebte Traditionen und ein reges Vereinsleben runden das Gemeindeportrait von Unterbäch ab.

Willkommen in Unterbäch – Willkommen daheim!

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Geschichte

Das Rütli der Schweizer Frau
Am 5. März 1957 ereignete sich in Unterbäch ein zukunftsweisender Schritt zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Gegen den Willen der Landesregierung erteilte der Gemeinderat den Frauen ein einmaliges Stimmrecht. So durften die Unterbächnerinnen als allererste Frauen der Schweiz abstimmen – dies 14 Jahre vor Einführung des Frauenstimmrechts. Aus diesem Grund wird Unterbäch auch das «Rütli der Schweizer Frau» genannt. Dies in Anlehnung an das Rütli (Rütliwiese), dem Ort, wo der Sage nach das Bündnis der Urkantone der Schweiz geschlossen wurde, der so genannte Rütlischwur.

 

Der erste Urnengang der Schweiz
Ende der 1950er Jahre herrscht männliche Ordnung in der Schweiz. Die Männer regieren das Land und die Frauen kümmern sich um Herd und Haus. Und dann, unvermittelt und ohne Vorwarnung geschieht etwas Unfassbares.

Es ist der 2. März 1957. Ein Samstag, kurz vor sechs Uhr abends. Tatort: Unterbäch, ein 400-Seelen-Dorf im Oberwallis. Auf den Strassen liegt Schnee. Eine Frau im beigefarbenen Mantel mit Fischgratmuster bahnt sich ihren Weg. Sie hat einen Schal umgebunden und ihre Haare streng nach hinten geknotet. Auf einem Schild am Wegrand steht «Bureau de vote féminin». Männer säumen die letzten Treppenstufen zur Urne. Als diese in der Gestalt ein bekanntes Gesicht aus dem Dorf erkennen, brandet ohrenbetäubender Lärm auf – Trommeln, die von starken Männerhänden mit Schlägen traktiert werden. Rasch steigt die Frau die Stufen empor. Während sie ihr Stimmzettelchen in den Schlitz der Urne schiebt, bannt ein Blitzlichtgewitter aus Fotokameras diesen historischen Moment auf Zelluloid. Auf dem Dach schlagen Steine der männlichen Protestierenden ein. Die Frau ist Katharina Zenhäusern, die Gattin des Gemeindepräsidenten von Unterbäch. Sie hatte eben als erste Schweizer Frau an einer Urne ihren politischen Willen kundgetan – illegal, gegen den Willen der Männer und der Obrigkeit.

 

Was ist los in Unterbäch?
Es gibt da in der Walliser Burgergemeinde Raron diesen Juristen und Präfekten Peter von Roten, der für die Katholisch-Konservativen im Grossen Rat des Kantons Wallis sitzt. Dieser Mann hat sich in den Kopf gesetzt, auf subversive Weise und ohne Verfassungsänderung gewissermassen auf dem Latrinenweg eigenmächtig das Frauenstimmrecht einzuführen. Das Walliser Wahlgesetz von 1938 gibt dem Juristen dafür eine Steilvorlage. Dort heisst es unter Artikel 8, dass Zuchthäusler oder Armengenössige von der Ausübung der politischen Rechte ausgeschlossen seien – von Frauen ist da nicht die Rede. In Unterbäch ist die Situation insofern günstig, als dass der Gemeinderat bereits entschieden hat, die 150 volljährigen Frauen im Dorf ins Stimmrechtsregister einzutragen. Und weil an diesem Wochenende ein eidgenössischer Urnengang über die Ausdehnung der Zivilschutzpflicht auf Frauen ansteht, sieht Peter von Roten den grossen Tag für die historische Tat gekommen – undenkbar für ihn, dass ausschliesslich Männer die Zivilschutzpflicht für Frauen beschliessen könnten. Er überzeugt auch den Dorflehrer und Gemeindepräsidenten Paul Zenhäusern von seinem Plan, und der holt seine Ratskollegen ins Boot. Und natürlich informiert der oberste politische Repräsentant des Dorfes auch den Walliser Staatsrat über das Vorhaben, und es ist wohl kaum verwunderlich, dass von dort die Botschaft zurückkommt, der Plan der Unterbächer sei staatsrechtlich unstatthaft weil verfassungswidrig.

 

Ein Sieben-Punkte-Memorandum
Die Querköpfe vom Bergdorf reagieren mit einem Sieben-Punkte-Memorandum, in welchem sie den «hohen Staatsrat des Kanton Wallis» darüber in Kenntnis setzen, dass die Unterbächer «keineswegs um eine Zustimmung ersucht hätten, deren es unserer Ansicht nach nicht bedurft hat und deren Verweigerung daher rechtlich irrelavant ist». Die Regierung unten in Sitten ist dann doch etwas überrascht über die glasklare juristische Abfuhr, die kaum aus der Feder eines juristisch unkundigen Dorfschullehrers kommen kann. In der Tat: Die Buchstaben hat Peter von Roten gesetzt.

Was aber keiner weiss: Hinter den beiden Männern steht eine Frau – Iris von Roten, selber promovierte Juristin, die Gattin von Peter von Roten. Der outet sich viele Jahre später: «Iris war die treibende Kraft in meinem Engagement für das Frauenstimmrecht und ist somit die eigentliche Urheberin des Urnengangs von Unterbäch. Bestimmt, ich wäre auch ohne ihren Einfluss dafür gewesen, aber ich hätte wohl kaum so vehement gekämpft.»

 

Der Zeit voraus
1957 setzte Unterbäch ein staatspolitisches Signal und war der Zeit voraus. Die Weltpresse hörte zu und schrieb mit, sogar die «New York Times» berichtete über das illegale Treiben in der kleinen Schweizer Berggemeinde. 33 von 86 Unterbächerinnen wagten den Gang ins Abstimmungslokal, die Vorlage wurde dort und national abgelehnt. Die Walliserinnen mussten zwar noch bis 1970 warten, bis sie politisches Recht zugesprochen erhielten, die Schweizerinnen noch ein Jahr länger.

In der Schweiz dauerte es noch 13 Jahre, bis 1984 mit Elisabeth Kopp (80) endlich die erste Frau in die oberste Landesregierung gewählt wurde. Was in Unterbäch, dem Rütli der Schweizer Frau als Symbol für die politischen Rechte der Frau, seinen Anfang nahm, fand die Krönung durch die Wahl der ersten Frau in den Bundesrat. Das aufmüpfige Unterbäch verlieh Bundesrätin Kopp die Ehrenbürgerschaft.

Quelle: blick.ch

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Textquelle: Gemeindeverwaltung Unterbäch und Wikipedia. Bildquelle: Gemeinde Unterbäch  / adobeStock / Wikipedia. Alle Angaben ohne Gewähr.