Spital Wallis (HVS) - Lösung zur Sicherstellung der Finanzierung der strategischen Investitionen des HVS

Veröffentlicht am 29. April 2025 um 11:28

Kantonsnews ⃒ Medienmitteilung Departement für Finanzen - Energie / Gesundheit, Soziales und Kultur vom 29. April 2025

Foto © Florian Grichting

Um die Finanzierung aller langfristig geplanten strategischen Investitionen zu ermöglichen, schlägt der Staatsrat vor, dem Spital Wallis (HVS) eine zusätzliche Rahmenbürgschaft in Höhe von 294 Millionen Franken zu gewähren, zusätzlich zu den bereits zugesagten 400 Millionen Franken. Rund 78 Millionen werden zur Finanzierung der Teuerung und der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit den Spitalbauten in Brig und Sitten vorgesehen. Eine entsprechende Botschaft wird an den Grossen Rat gerichtet. Die Finanzierung der Erdbebensicherung bestehender Gebäude wird über das reguläre Budget der Dienststelle für Gesundheitswesen sichergestellt. Der Staatsrat sieht zudem vor, dem HVS eine Subvention in Form von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) in Höhe von maximal 70 Millionen Franken verteilt über 5 Jahre zu gewähren, um die Kosten für Abschreibungen und Zinsen der neuen Kredite zu decken. Damit will er gewährleisten, dass die Spitaleinrichtung ihre Kredite zurückzahlen und neue Investitionen tätigen kann. Gleichzeitig beschloss die Regierung grundsätzlich einen kantonalen Immobilienfonds "Gesundheit" einzurichten, vorbehaltlich der Ergebnisse der eingehenden Analyse einer Integration aller Spitalgebäude in diesen Fonds. Die Entscheidung des Staatsrats stützt sich auf die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe, die im Sommer 2024 beauftragt wurde, die vom Experten Stefan Stefaniak vorgeschlagenen Lösungen zur Finanzierung der Investitionen zu analysieren.

Investitionsbedarf des Spital Wallis

Der Gesamtbetrag der laufenden und künftigen Investitionen des Spital Wallis (HVS) beläuft sich auf rund eine Milliarde Franken. Er umfasst insbesondere den Umbau und die Erweiterung der Spitäler Brig und Sitten, die Anschaffung neuer medizinisch-technischer Geräte, die Anpassung an die Normen zur Erdbebensicherheit, die Umsetzung des Psychiatriekonzepts, den Ausbau der Labore des Zentralinstituts der Spitäler und die Digitalisierung.

Aktuelle Finanzlage

Das KVG sieht vor, dass die Investitionen durch die Tarife gedeckt werden. Das HVS erwirtschaftet jedoch nicht genügend Marge, um die laufenden hohen Investitionen zu finanzieren. Ohne geeignete Massnahmen könnte es im Laufe des Jahres 2026 in einen Liquiditätsengpass geraten. Diese Finanzierungsschwierigkeiten sind auf die gestiegenen Baukosten, die Marktbedingungen, aber auch auf die unzureichenden Spitaltarife zurückzuführen, die viele Spitäler in eine schwierige finanzielle Lage bringen.

Um zu verhindern, dass das HVS nicht in der Lage sein wird, seine Kredite zurückzuzahlen und neue Investitionen zu tätigen, beauftragte der Staatsrat eine Arbeitsgruppe mit der Machbarkeitsanalyse der Finanzierungsvarianten, die im Sommer 2024 von einem externen Experten, Stefan Stefaniak, vorgestellt worden waren. Die Übertragung der Spitalinfrastruktur in den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung von staatlichen Immobilien (Fonds FIGI) erschien damals als die vielversprechendste Lösung.

Bürgschaften des Kantons Wallis

Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Finanz- und Gesundheitsdepartemente sowie des HVS, hat sich mit Varianten einer Übergangsfinanzierung befasst. Auf der Grundlage seiner Vorschläge schlägt der Staatsrat vor, eine zusätzliche Bürgschaft für das HVS zu gewähren, so dass es alle laufenden und kurzfristig geplanten strategischen Investitionen tätigen kann. Eine Rahmenbürgschaft von 294 Millionen Franken würde somit zusätzlich zu den bereits verbürgten 400 Millionen Franken gewährt werden. Damit könnten die Teuerung und die Mehrkosten für den Ausbau der Spitäler Brig und Sitten (78 Mio.) sowie die betriebsnotwendigen Ausrüstungen (77 Mio.) finanziert werden. Davon waren 56 Millionen Franken bereits geplant und müssten über die laufenden Betriebsmittel finanziert werden.

Diese Bürgschaft würde auch andere kurzfristig notwendige strategische Investitionen finanzieren, die das HVS aufgrund seiner finanziellen Situation nicht tätigen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um die Renovation des bestehenden Gebäudes in Sitten (58 Mio.), die Renovation der Labore des Zentralinstituts der Spitäler (2 Mio.) sowie die Renovation und Erweiterung der Gebäude für die Psychiatrie in Monthey vorrangig und in Brig (79.5 Mio.).

Anpassung an Erdbebensicherheitsnormen

Die Finanzierung der Erdbebensicherung bestehender Gebäude wird über das ordentliche Budget der Dienststelle für Gesundheitswesen sichergestellt.

Finanzierung von Abschreibungen und Zinsen

Gleichzeitig plant der Staatsrat, dem HVS eine Subvention in Form von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) in Höhe von maximal 70 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre, zu gewähren, um die Abschreibungen und Zinsen zu finanzieren, welche das Spital angesichts der verbürgten Beträge nicht aufbringen können wird.

Der Staatsrat wird dem Grossen Rat im zweiten Halbjahr 2025 eine Botschaft und einen Beschlussentwurf zu diesen Vorhaben vorlegen.

Kantonaler Immobilienfonds Gesundheit

Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass eine Übertragung der Immobilien des HVS in einen kantonalen Gesundheitsimmobilienfonds machbar ist, jedoch einer vertieften Prüfung bedarf.

Bis zur detaillierten Untersuchung dieser Lösung, hat der Staatsrat ausserdem beschlossen, grundsätzlich einen kantonalen Immobilienfonds "Gesundheit" mit eigenen Regeln einsprechend der Komplexität der Spitalgebäude einzurichten, vorbehaltlich der Ergebnisse der eingehenden Analyse einer Integration aller Spitalgebäude in diesen Fonds. Aufgrund der Anzahl der betriebenen Gebäude (über 80 Gebäude), der Art der Spitalgebäude, ihrer technischen Ausstattung und des 24-Stunden-Betriebs ist diese Integration komplex und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Zwischenbericht wird für Ende 2026 erwartet.